Glossar zum Thema Systemische Aufstellungen
Der / die Aufstellungsleiter-in
Der/die AufstellungsleiterIn (in der Folge Aufstellungsleiterin genannt) leitet den Ablauf der Systemischen Aufstellung.
Zu den Aufgaben des/der Aufstellungsleiter/in gehört es, das Vor- und Abschlussgespräch mit den Klienten zu führen, um den Hintergrund und das Ziel der Aufstellung zu klären und die Erwartungen zu besprechen.
Während des Prozesses ist es wichtig, dass die aufstellungsleitende Person neutral bleibt und keine Vorannahmen oder Bewertungen einbringt, um den offenen Prozess der Aufstellung nicht zu beeinflussen. Intuition, Empathie, Geduld und Zurückhaltung sind dabei wichtige Eigenschaften, um den Prozess zu begleiten und dabei auf die Bedürfnisse der Klienten einzugehen.
- Die Aufstellungsleiterin darf sich jedoch nicht scheuen, „abgedriftete“ oder in eigene Dramen verstrickte StellvertreterInnen auszuwechseln.
- Zeichnet sich keine Lösung ab oder die Klienten sind für eine Veränderung nicht bereit, wollen oder können Eigenverantwortung übernehmen, sollte die Aufstellungsleiterin bereit sein, die Aufstellung ohne Lösungsfindung zu beenden.
Insgesamt ist es die Aufgabe der Aufstellungsleiterin für die Lösungsfindung der Klienten einen geschützten Raum zu schaffen. Die Diskretion aller Beteiligten sollte dabei gewährleistet sein.